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Bedingungen des Bundesarchivs für die Nutzung audiovisueller Medien (Bilder, Filme, Töne)

Bundesarchiv, Stand: 23. Januar 2024

  1. Allgemeines
    Für die Genehmigung der Benutzung von audiovisuellen Medien (=AV-Medien) des Bundesarchivs gelten die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Regelungen behält sich das Bundesarchiv vor.
    Der Antragsteller ist verantwortlich für die Angabe der zutreffenden (Rechnungs-)Anschrift. Kommt der Rechnungsempfänger seiner Zahlungspflicht nicht nach, so ist das Bundesarchiv berechtigt, Benutzer und Rechnungsempfänger als Gesamtschuldner der Gebührenschuld in Anspruch zu nehmen.
  2. Rechtsgrundlagen
    Für die Benutzung gelten die Vorschriften des Bundesarchivgesetzes (BArchG), der Bundesarchiv-Benutzungsverordnung (BArchBV) und der Besonderen Gebührenverordnung BKM (BKMBGebV)in der jeweils gültigen Fassung. Diese sind auf der Website des Bundesarchivs zu finden unter:
    www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/rechtsgrundlagen/index.html.de
    Außerdem gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht in der jeweils gültigen Fassung.
  3. Benutzungsantrag
    Die Benutzung von AV-Medien des Bundesarchivs setzt die Genehmigung eines schriftlichen Benutzungsantrags voraus. Er ist vollständig auszufüllen.
  4. Einsichtnahme und Reproduktion von AV-Medien
    Der Benutzer kann im Bundesarchiv AV-Medien einsehen bzw. anhören, soweit konservatorische oder andere Gründe im Sinne des § 13 BArchG dem nicht entgegenstehen.
    AV-Reproduktionen dienen grundsätzlich zur Ansicht und werden nur in einer Qualität überlassen, die für eine Veröffentlichung nicht geeignet ist (Elektrokopie, pdf-Dokument oder niedrig aufgelöste digitale Dateien).Zur Ansicht überlassene Benutzungsstücke verbleiben im Eigentum des Bundesarchivs und sind binnen einer Frist von acht Wochen nach Erhalt zurückzugeben; eine Vervielfältigung ist nicht gestattet. Digitales AV-Material ist nach der Nutzung für den genehmigten Verwendungszweck zu löschen.
    Für Publikationszwecke werden dem Benutzer eigens nutzungsfähige Kopien / Digitalisate zur Verfügung gestellt. Kosten der Bereitstellung bestimmen sich nach der Besonderen Gebührenverordnung BKM. Sofern das Bundesarchiv nicht über eine nutzungsfähige Kopie eines AV-Mediums verfügt, wird diese - wenn möglich - auf Kosten des Benutzers hergestellt. Das Eigentum steht dem Bundesarchiv zu.
    Das AV-Material wird dem Benutzer nur für den jeweils genehmigten Verwendungszweck (z.B. Veröffentlichung in einer Publikation, und in einer Sprache oder in einem Sendebeitrag) zur Verfügung gestellt. Jede weitere Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bundesarchivs. Der Benutzer ist verpflichtet, vollständige Angaben zur jeweiligen Verwendung zu machen.
    Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bundesarchivs darf AV-Material nicht gespeichert, reproduziert, archiviert, dupliziert, kopiert, verändert oder auf andere Weise genutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Bundesarchiv erlaubt.
    Nutzungsfähige Kopien für Video-, Film- und Fernsehproduktionen sind auch dann gemäß § 2 Abs. 1 BKMBGebV gebührenpflichtig, wenn die zur Verfügung gestellten Reproduktionen in der Produktion (Film, Video etc.) nicht wiedergegeben werden.
  5. Wahrung des Urheberrechts und der Rechte Dritter
    Bei der Nutzung von Archivgut des Bundes können Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie anderweitige schutzwürdige Belange berührt werden. Die Benutzer haben diese zu beachten und gegebenenfalls Verletzungen solcher Rechte gegenüber den Berechtigten selbst zu vertreten.
    Die Klärung und Dokumentation der Rechte Dritter am jeweiligen AV-Material hinsichtlich der Herkunft, der Urheberschaft und des Bestehens von Rechten erfolgt generell bei der Erschließung der Medien, soweit sich diese Angaben mit vertretbarem Aufwand ermitteln lassen. Die Angaben des Bundesarchivs sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Gewähr, so dass die Nutzer nicht von eigenen Ermittlungen entbunden sind.
    Die abschließende Rechteklärung bzw. Ermittlung sämtlicher Rechteinhaber liegt in der alleinigen Verantwortung der Nutzer des betreffenden Archivguts. Dies gilt insbesondere dann, wenn es dem Bundesarchiv nicht möglich ist, für das bevorstehende Vorhaben die Rechteinhaber zu ermitteln.
    Die Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei den Rechteinhabern, obliegt allein dem Benutzer. Nutzungsfähige Kopien werden ausschließlich mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, dass der Benutzer die Genehmigung zur Veröffentlichung direkt bei den Rechteinhabern einholt. Soweit dem Bundesarchiv deren Adressen bekannt sind, werden diese mitgeteilt, sofern datenschutzrechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
    Für die Wahrung anderweitiger Rechte und schutzwürdiger Belange (z.B. Leistungsschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) ist ebenfalls der Benutzer verantwortlich.
  6. Herkunftsnachweis
    Der Benutzer ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung von AV-Material des Bundesarchivs die vollständige Signatur der AV-Medien und - soweit bekannt - die Namen der Urheber in unmittelbarer Zuordnung zum AV-Material oder in einem besonderen Quellennachweis der Veröffentlichung anzugeben. Hierbei ist folgendes Schema zu benutzen: Bundesarchiv, Signatur / Urheber bzw. Rechteinhaber; für Filme soll der Filmtitel angegeben werden.
    Beispiele:
    - Bundesarchiv, Bild 183-1989-1109-030 / Fotograf: Thomas Lehmann
    oder
    - BArch, Bild 183-1989-1109-030 / Thomas Lehmann
    - Die März-Revolten in Berlin, Bundesarchiv, Film: BSP 11407-1 / Bundesrepublik Deutschland
    - Berliner Ballade, Bundesarchiv, Film: K-242478-1 / Günter-Neumann-Stiftung
  7. Haftung
    Der Benutzer haftet für die Verwendung des AV-Materials gemäß diesen Bedingungen sowie für alle aus der Verwendung resultierenden Forderungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Bundesarchiv an den zur Verfügung gestellten AV-Material keine Rechte, insbesondere keine Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Aufführungs-, Senderechte auch im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung und/oder Eigentumsrechte besitzt.
    Für die Nutzung der AV-Materialien übernimmt der Benutzer die alleinige Verantwortung und stellt das Bundesarchiv von allen Ansprüchen frei, die unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Persönlichkeits-, Verwertungs- und verwandten Schutzrechten bzw. anderweitigen schutzwürdigen Belangen gegenüber dem Bundesarchiv geltend gemacht werden könnten. Die Freistellung umfasst auch die Übernahme von Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.
    Bei Überlassung eines Benutzungsstücks steht er auch für die unversehrte und fristgerechte Rückgabe ein. Das Versandrisiko trägt der Benutzer. Er hat dem Bundesarchiv im Falle der Beschädigung, des Verlustes oder der Verschlechterung des Benutzungsstücks Schadensersatz zu leisten.
  8. Mängelanzeige
    Der Benutzer wird dem Bundesarchiv unverzüglich, spätestens vier Wochen nach Erhalt einer Lieferung, Beanstandungen mitteilen, die Inhalt und Umfang des gelieferten AV-Materials oder die technische Qualität der Reproduktionsvorlagen betreffen.
  9. Belegexemplar
    Von jeder Publikation im Druck oder auf elektronischen Speichermedien, die unter Verwendung von AV-Material des Bundesarchivs zustande gekommen ist, hat der Benutzer unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar zu liefern. Dabei sind die Anzahl der verwendeten AV-Materialen und die Auflagenhöhe anzugeben.
  10. Kosten
    Für die Benutzung und Wiedergabe von AV-Material des Bundesarchivs werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der jeweils gültigen Fassung der Besonderen Gebührenverordnung BKM erhoben. Maßgeblich für die Publikationsgebühren sind die Sätze zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Abhängig von der jeweiligen Rechteinhaberschaft können Lizenzkosten Dritter hinzukommen.
  11. Ahndung von Verstößen
    Bei Missachtung dieser Bedingungen kann der Benutzer von weiteren Benutzungen ausgeschlossen werden. Bei widerrechtlicher Verwertung oder ungenehmigter Weitergabe behält das Bundesarchiv sich weitere zivil- oder strafrechtliche Schritte vor.
  12. Anzuwendendes Recht
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferungen von Bildmaterial und Einräumung von Nutzungsrechten der Bundesbildstelle des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Ref. 412-Bundesbildstelle)

A. Allgemeines

  1. Alle Angebote, Lieferungen und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher, ausdrücklicher Bestätigung durch die Bundesbildstelle. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch für den Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.
  3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial) nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem Bildmaterial) durch Löschung des Materials und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber der Bundesbildstelle Gültigkeit.
  4. Der Besteller hat das gelieferte Bildmaterial sofort nach der Lieferung auf Mängel technischer oder inhaltlicher Art zu prüfen. Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendung betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen. Ist der Besteller Verbraucher beträgt die Frist zwei Wochen. Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form mitzuteilen, es sei denn der Besteller ist nicht Kaufmann. Bei Unterlassung derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten und Schäden ausgeschlossen.
  5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben; im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt worden ist. "Low-Resolution-Material" von der "Bundesbildstelle"-Website darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Bundesbildstelle von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im Übrigen gellten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  6. Geliefertes analoges Ansichtsmaterial, insbesondere Negative, bleiben stets Eigentum der Bundesbildstelle. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw. insoweit zur Verfügung gestellte Bilddaten.
  7. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.
  8. Bei analogem Bildmaterial werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
  9. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.


B. Honorar und Nutzungsrecht

  1. Jede Nutzung des Bildmaterials der Bundesbildstelle ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Nutzung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Nutzung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Nutzung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der Besteller haftet der Bundesbildstelle gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Bundesbildstelle an einen Dritten gesandt werden.
  2. Honorare sind vor Nutzung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die der Bundesbildstelle an-zugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Bundesbildstelle berechnet; im Übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die "Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) – Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte" in der jeweils gültigen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Bundesbildstelle berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
  3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Das gilt insbesondere für:
    - jegliche Zweitnutzung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken und jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    - die Digitalisierung, Speicherung, Vervielfältigung oder Nutzung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDI, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient,
    - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet, Intranet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt).
    - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
    Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, eine CD-Hülle, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Nutzungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bundesbildstelle über den neuen Nutzungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Bundesbildstelle berechtigt, ihm die Einräumung von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
  6. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial (Auswahlsendung) wird längstens innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden (s. unter E 3).
  7. Falls die vorgesehene Nutzung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet/zurückverlangt werden.
  8. Honorarzahlungen sind mit dem Zusatz "Bildhonorar Bundesbildstelle" und unter Angabe des verwendeten Bildmaterials und des Mediums, für das es genutzt wurde, auf eines der angegebenen Konten der Bundeskasse zu leisten.


C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

  1. Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Bildmaterial wird von der Bundesbildstelle nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Nutzung sofort in der gelieferten Form zurückzugeben. Digitales Bildmaterial ist nach erfolgter Nutzung zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Nutzung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglichen Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
  2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnung, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Nutzung und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Nutzungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall die Bundesbildstelle von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten.
  3. Die Weitergabe des Bildmaterials, die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder vorelektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
  4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Der Verwender hat das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen zu achten. Er ist verpflichtet vor der Veröffentlichung eine entsprechende Freigabe einzuholen. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes abgebildeter Personen oder des Urheberrechtes des Bildautors durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Nutzung in Bild und Text haftet der Besteller bzw. der Verwender. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig und hat die Bundesbildstelle von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
  5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten.
  6. Die Bundesbildstelle behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an; Ausnahme sind Fälle, in denen dem Besteller/Verwender an bzw. für das überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.
  7. Das Versandrisiko für die Bestellung analogen Bildmaterials trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bundesbildstelle durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird (§ 278 BGB); bzgl. des in einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatzes gilt die Regelung der Rubrik E. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet; etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.


D. Urheberrecht / Belegexemplar

  1. Die Bundesbildstelle verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung sowohl eines Agentur- und Urhebervermerks und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bundesbildstelle von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Für die Anbringung der Bildnachweise wird um folgende Kennzeichnung gebeten: Bei einem Einzelbildnachweis für Fotos der "offiziellen Fotografinnen und Fotografen" unmittelbar an Fotos des Werks (Print oder Online): "Bundesregierung / Name". Bei zusammenfassenden Bildnachweisen (im Impressum) "Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Name, S. XX".
  2. Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
  3. Von jeder Veröffentlichung im Druck ist ein vollständiges Belegexemplar unverzüglich und kostenlos an die Bundesbildstelle zu schicken.


E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz (vgl. ergänzend Anhang zu E.)

  1. Bei unberechtigter Nutzung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten oder unberechtigter Übertragung von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Inter-negativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl. C1, 2 und 3) und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
  2. Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so hat die Bundesbildstelle Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von – ggf. jeweils - 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
  3. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang zu E. Ziffer 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analoges Bild gelten als vereinbart, ohne dass die Bundesbildstelle die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben der Bundesbildstelle weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Vom Schadenersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvorlagen oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz-Fotografien werden nicht akzeptiert.
  4. Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergütet die Bundesbildstelle ein Drittel des geleisteten Schadensersatzes.


F. Widerrufsrecht bei Privater Nutzung (Verträge mit Verbrauchern)

  1. Widerruf bei der Bestellung von digitalem Bildmaterial
    Der Besteller digitalen Bildmaterials stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass das BPA vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt und bestätigt seine Kenntnis davon, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages (mit Download des Bildmateriales) sein Widerrufsrecht verliert.
    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Referat 412 - Bundesbildstelle -, Dorotheenstr. 84, D-10117 Berlin, Email: bilderdienst@bpa.bund.de, Telefax: ++49 (0)30/18-272-2305) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist

    Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
    - An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Referat 412 - Bundesbildstelle -, Dorotheenstr. 84, D-10117 Berlin, Email: bilderdienst@bpa.bund.de, Telefax: ++49 (0)30/18-272-2305:
    - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
    - Bestellt am (*)/erhalten am (*)
    - Name des/der Verbraucher(s)
    - Anschrift des/der Verbraucher(s)
    - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    - Datum
    _______________
    (*) Unzutreffendes streichen.


G. Zahlungsbedingungen / Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle / Gerichtsstand / Sonstiges

  1. Rechnungen sind stets innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB berechnet. Ist der Schuldner kein Verbraucher beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
  2. Steuersätze:
    - Für den Verkauf einzelner Bilder an Privatpersonen i.H.v. z.Zt. 19%,
    - Für die Übertragung von Rechten, die sich aus einem Urheberrechtsgesetz ergeben, der ermäßigte Steuersatz i.H.v. z.Zt. 7%.
  3. USt-ID: DE 122 118 938 (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  4. Soweit der Besteller ein Verbraucher ist, kann ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle geführt werden. Zuständig hierfür ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburgerstr. 8, 77694 Kehl; www.verbraucher-schlichtung.de.
  5. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, ausschließlich Berlin.
  6. Es gilt deutsches Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.


H. Datenschutz

  1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Bestellabwicklung und leiten die für diesen Zweck erforderlichen Daten ggf. an Dienstleister weiter.
  2. Weitere Informationen zum Datenschutz

I. Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz): Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung Verlust von Colordias, Farbvorlagen, Negativen

a) leichte Beschädigung, die eine weitere Nutzung erlaubt € 150
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiternutzung erlaubt € 250
c) Verlust/Zerstörung
- Original-Dias
- Dublikat-Dias
- Foto-Abzüge
- Wiederbeschaffbare Fotoabzüge
€ 1000
€ 50
€ 510
€ 50

Stand: Februar 2023


Ich versichere, dass ich dauerhaft Inhaber des angegebenen E-Mail-Postfachs bin, hierüber alleine verfügungsberechtigt bin und dass ich den Zugang für Nachrichten, insbesondere für Bescheide des Bundesarchivs und für Rechnungen der Bundesbildstelle ausdrücklich eröffne.
Mit Absenden der Registrierung erkenne ich einen Haftungsausschluss des Bundesarchivs und der Bundesbildstelle für gestohlene bzw. abhanden gekommene Benutzerdaten an.


Das Bundesarchiv und die Bundesbildstelle weisen gemäß § 4 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz vom 20.12.1990 (neu gefasst durch Bek. v. 14. 1.2003 I 66; geändert durch § 13 Abs. 1 G v. 5. 9.2005 I 2722) auf die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Webshop hin.
Mit Ihrer Anmeldung zur Bilddatenbank wird auch Ihre IP-Adresse gespeichert. Wünschen Sie die Speicherung nicht, so können Sie dieser Verarbeitung gegenüber dem Bundesarchiv widersprechen. Hinweise zu Ihren Rechten finden Sie unter "www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Footer/Datenschutz/datenschutz.html", Abschnitt "Ihre Rechte".
Nach Zugang Ihres Widerspruchs wird Ihr Account dann gelöscht.


Bedingungen des Bundesarchivs und die AGB der Bundesbildstelle für Bildbenutzungen: Download: pdf-Datei; 135 KB

Bundesarchiv-Kostenverordnung: Download: pdf-Datei; 16 KB