Regulations Governing the Use of Image Materials at the German Federal Archives (Bundesarchiv)
Bundesarchiv 1. August 2011
- General Provisions
The use of image materials of the German Federal Archives is permitted under the following conditions. Any different arrangements require previous written agreement. - Legal Bases
For the use, the provisions of the Federal Archives Act (Bundesarchivgesetz (BArchG), the Ordinance Governing the Use of Archival Documents at the German Federal Archives (Bundesarchiv-Benutzungsverordnung (BArchBV) and the Federal Archives Cost Regulations (Bundesarchiv-Kostenverordnung/BArchKostV) shall be applied as amended. They are to be found on the website of the Federal Archives at:
http://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/rechtsgrundlagen/index.html.en
Beyond that, the provisions of copyright law shall be applied as amended. - Request for Use
The use of artwork of the Federal Archives requires the granting of a request for use. It is to be filled in completely. - Viewing and Reproduction of Artwork
The user can view positives of artwork (on paper or as slides) in the Federal Archives unless conservation or other reasons as defined in § 5 (6) Federal Archives Act are an obstacle to that.
On principle, reproductions of artwork shall be provided only with a picture quality that is not suitable for publication (electric copy, PDF document or low resolution digital image).
For publication purposes, reproducible copies in the form of digital images or positives of pictures shall be made available to the user. Positives of pictures continue to be the property of the Federal Archives and are to be returned by users on their own initiative within the space of three months. The deadline can be extended. Digital copies of pictures are to be erased after being used for the authorized purpose.
If the Federal Archives do not have any reproducible copy of a motive (digital image or positive of a picture), it shall be produced at the expense of the user. The Federal Archives shall be entitled to the ownership.
The image material shall be made available to the user for the authorized purpose only (publication in one work and in one language). Any subsequent use requires the previous written agreement of the Federal Archives. The user is obliged to provide detailed information about the use.
Without the previous written agreement of the Federal Archives, image materials must not be saved, reproduced, filed, duplicated, copied, amended or used in any other way. Passing on to third parties is allowed only with the previous written agreement of the Federal Archives.
Reproductions for video, film and TV productions shall be subject to charges under paras 4.21 to 4.25 even if the reproductions made available are not displayed in the production (film, video etc.). - Protection of Copyright and Rights of Third Parties
The Federal Archives shall take care to the best of their abilities and consciences to protect the rights of third parties provided that such rights in artwork kept in the Federal Archives do exist. The origin of a picture, the photographer or graphic designer and the legal situation of a picture shall be documented when making pictures accessible provided that these data can be established by making reasonable efforts. However, the protection of the rights of third parties, especially obtaining publication permissions from the owner of the rights, generally rests with the user.
If third parties’ copy rights or rights of use in individual pictures are known, reproducible artwork will be provided only with the provision that the user obtains the permission to publish directly from the owner of the right. If his address is known to the Federal Archives, it shall be provided.
Responsibility for the protection of other rights of third parties (e.g. the right of the protection of services or privacy rights) rests with the user on principle. - Caption
The user is obliged to give the complete signature of pictures and – if known – the names of photographers immediately allocated
to the picture or in a list of illustrations for any publication of image materials of the Federal Archives. When doing this, the following
pattern is to be used: Federal Archives, signature of the picture, photographer.
Example: Bundesarchiv, Bild 183-1989-1109-030 / photo: Thomas Lehmann
or
BArch, Bild 183-1989-1109-030 / Thomas Lehmann - Liability
The user shall guarantee the use of the image materials in accordance with these conditions and be liable for any demands resulting from the use. When the positive of a picture is loaned, he also is responsible for its intact return. Damages are to be paid for damaged or lost pictures. The user shall bear the shipment risk. - Warranty
Complaints concerning the contents and amount of pictures delivered or the technical quality of reproducible copies are to be put forward within the space of four weeks. - Deposit Copy
The user has to provide a deposit copy of any publication in print form or on electronic storage media produced using pictures of the Federal Archives on his own accord and free of charge, stating the number of the pictures used and the size of edition. - Costs
For the use and reproduction of image materials of the Federal Archives, fees and expenses to be refunded shall be charged IAW the Federal Archives Cost Regulations as amended. The publication rates shall be charged in accordance with the rates in effect at the time of publication (Federal Archives Cost Regulations, section IV). Exemption from costs can only be granted in so far as it is provided for by the Federal Archives Cost Regulations. - Punishment of Violations
Failure to observe these conditions can result in the cancellation of the permission for use. In case of unlawful use or unauthorized transfer, the Federal Archives reserve the right to take further steps, if required, under criminal law. - Applicable Law, Place of Performance, Place of Jurisdiction
For any use of images, the law of the Federal Republic of Germany will apply exclusively. The place of performance is the domicile of the activity from which the images are obtained. For purchasers and users who have no domestic general place of jurisdiction, Koblenz will be the place of jurisdiction.
[No english version available:]
Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferungen von Bildmaterial und Einräumung von Nutzungsrechten der Bundesbildstelle des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Ref. 403-Bundesbildstelle
A. Allgemeines
1. Alle Angebote,
Lieferungen und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen
ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei
schriftlicher, ausdrücklicher Bestätigung durch die Bundesbildstelle.
Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen,
Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet
oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen
Bildmaterials als auch für den Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung
elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande,
andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die
übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.
3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt (bei analogem
Bildmaterial) nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials
innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller
und (bei digitalem Bildmaterial) durch Löschung des Materials und
diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber der Bundesbildstelle
Gültigkeit.
4. Der Besteller hat das gelieferte Bildmaterial sofort nach der
Lieferung auf Mängel technischer oder inhaltlicher Art zu prüfen.
Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendung
betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des
Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei
Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen. Ist der Besteller
Verbraucher beträgt die Frist zwei Wochen. Reklamationen (auch
betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer oder
sonstiger verdeckter Mängel sind binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in
schriftlicher Form mitzuteilen, es sei denn der Besteller ist nicht
Kaufmann. Bei Unterlassung derartiger Reklamation ist eine Haftung
unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten
und Schäden ausgeschlossen.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der
technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der
beabsichtigten Nutzung anzugeben; im Falle der Werbung auch das Produkt.
Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem der geplanten
Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt worden ist.
„Low-Resolution-Material“ von der „Bundesbildstelle“-Website darf
grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden.
Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von
digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch
Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem
Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist. Entsprechen die
Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt
die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein,
gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die
Bundesbildstelle von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im
Übrigen gellten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Geliefertes analoges Ansichtsmaterial, insbesondere Negative, bleiben
stets Eigentum der Bundesbildstelle. Es wird ausschließlich
vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts
zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial
bzw. insoweit zur Verfügung gestellte Bilddaten.
7. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben
möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der
auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben. Bei digitalem
Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle
des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.
8. Bei analogem Bildmaterial werden Bearbeitungsgebühren und
Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen
Aufwandes ergeben. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt
der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
9. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche
nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder
Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
B. Honorar und Nutzungsrecht
1. Jede Nutzung des
Bildmaterials der Bundesbildstelle ist honorarpflichtig. Dies gilt auch
bei Nutzung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen,
nachgestellte Fotos, bei Nutzung für Layoutzwecke und
Kundenpräsentationen sowie bei Nutzung von Bilddetails, die mittels
Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen
Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der Besteller haftet
der Bundesbildstelle gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der
Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben
werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von
der Bundesbildstelle an einen Dritten gesandt werden.
2. Honorare sind vor Nutzung zu vereinbaren. Sie richten sich nach
Medium, Art und Umfang der Nutzung, die der Bundesbildstelle an-zugeben
sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine
sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils
geltenden Honorarsätzen der Bundesbildstelle berechnet; im Übrigen
gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher
Honorarsätze die „Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM) – Übersicht der marktüblichen Vergütungen für
Bildnutzungsrechte“ in der jeweils gültigen Fassung für die
zugrundeliegende Nutzung. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist
die Bundesbildstelle berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle
Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen
verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen
Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut
honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Das gilt insbesondere für:
- jegliche Zweitnutzung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder
bei sonstigen Nachdrucken und jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung, Vervielfältigung oder Nutzung des
Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische,
magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDI,
Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses
nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet, Intranet
oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch
soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt).
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet
sind.
Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe unseres
Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E. 1.
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, eine CD-Hülle, ein
Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf
erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits
honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen
Nutzungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu
Werbezwecken. Der Verwender hat die Bundesbildstelle über den neuen
Nutzungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher
schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die
Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
5. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder
elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will,
ist die Bundesbildstelle berechtigt, ihm die Einräumung von
Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung
oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
6. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes
Bildmaterial (Auswahlsendung) wird längstens innerhalb der auf dem
Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im
Einzelfall vereinbart werden (s. unter E 3).
7. Falls die vorgesehene Nutzung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet/zurückverlangt werden.
8. Honorarzahlungen sind mit dem Zusatz „Bildhonorar Bundesbildstelle“
und unter Angabe des verwendeten Bildmaterials und des Mediums, für das
es genutzt wurde, auf eines der angegebenen Konten der Bundeskasse zu
leisten.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
1. Alle analogen
Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das
Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt
insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren
Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden
Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem
Verwender. Bildmaterial wird von der Bundesbildstelle nur zur
vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter
Nutzung sofort in der gelieferten Form zurückzugeben. Digitales
Bildmaterial ist nach erfolgter Nutzung zu löschen. Die vertraglich
eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Nutzung im vereinbarten
Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglichen
Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung
erlaubt.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos)
durch Abzeichnung, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische
Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung. Tendenzfremde Nutzung und Verfälschungen/Veränderungen in
Bild und Wort sowie Nutzungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter
Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender
schadenersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall
die Bundesbildstelle von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten
Personen und/oder Dritter freizuhalten.
3. Die Weitergabe des Bildmaterials, die Übertragung der eingeräumten
Nutzungsrechte oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder
vorelektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet.
Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen,
Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie
die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe
derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer
schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft
zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert,
Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke
gefertigt hat.
4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des
Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Der Verwender bzw.
Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Der Verwender hat
das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen zu achten. Er ist
verpflichtet vor der Veröffentlichung eine entsprechende Freigabe
einzuholen. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes
abgebildeter Personen oder des Urheberrechtes des Bildautors durch eine
abredewidrige oder sinnentstellende Nutzung in Bild und Text haftet der
Besteller bzw. der Verwender. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein
der Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig und hat
die Bundesbildstelle von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann
nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige
entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im
Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu
beachten.
6. Die Bundesbildstelle behält sich die Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach
denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte
ausgeschlossen sein sollte, nicht an; Ausnahme sind Fälle, in denen dem
Besteller/Verwender an bzw. für das überlassene Bildmaterial
ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.
7. Das Versandrisiko für die Bestellung analogen Bildmaterials trägt
aufgrund des zugrundeliegenden Leih- bzw. leihähnlichen
Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und
ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte
Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust
oder Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung an die
Bundesbildstelle durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen
wird (§ 278 BGB); bzgl. des in einem solchen Schadensfall zu leistenden
Schadensersatzes gilt die Regelung der Rubrik E. Als unvollständig
werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet;
etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.
D. Urheberrecht / Belegexemplar
1. Die Bundesbildstelle
verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung sowohl
eines Agentur- und Urhebervermerks und zwar in einer Weise, dass kein
Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.
Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus
diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild
vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bundesbildstelle von aus der
Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter
freizustellen. Für die Anbringung der Bildnachweise wird um folgende
Kennzeichnung gebeten:
Bei einem Einzelbildnachweis für Fotos der „oiffiziellen Fotografinnen
und Fotografen“ unmittelbar an Fotos des Werks (Print oder Online):
"Bundesregierung / Name".
Bei zusammenfassenden Bildnachweisen (im Impressum) "Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Name, S. XX".
2. Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in
Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine
ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
3. Von jeder Veröffentlichung im Druck ist ein vollständiges
Belegexemplar unverzüglich und kostenlos an die Bundesbildstelle zu
schicken.
E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz (vgl. ergänzend Anhang zu E.)
1. Bei unberechtigter
Nutzung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials,
unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten oder unberechtigter
Übertragung von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte sowie
unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Inter-negativen,
Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien
digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen
enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe
derselben an Dritte (vgl. C1, 2 und 3) und für den Fall, dass der Kunde
eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen
hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars
fällig.
2. Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so hat die
Bundesbildstelle Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von – ggf. jeweils -
100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist
Schadensersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang zu E. Ziffer 2. Die
jeweiligen Beträge der Staffelung pro analoges Bild gelten als
vereinbart, ohne dass die Bundesbildstelle die Höhe des Schadens im
Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall
weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vor-behalten, im
Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso
bleiben der Bundesbildstelle weitergehende Schadensersatzansprüche und
Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des
Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Vom Schadenersatzpflichtigen für
beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder
aufgrund gescannter Bildvorlagen oder gespeicherter elektronischer
Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz-Fotografien werden nicht
akzeptiert.
4. Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen
innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so
vergütet die Bundesbildstelle ein Drittel des geleisteten
Schadensersatzes.
F. Rückgaberecht bei Privater Nutzung (Veträge mit Verbrauchern)
Widerrufsbelehrung:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die
Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache
widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht
vor Eingang der Ware beim Empfänger oder im Falle einer Dienstleistung
vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs.
1, 2 und 4 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung, Referat 403 - Bundesbildstelle -,
Dorotheenstr. 84, D-10117 Berlin.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist
die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie
mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit
deren Empfang.
G. Zahlungsbedingungen / Gerichtsstand / Sonstiges
1. Rechnungen sind stets
innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist werden
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB berechnet. Ist der Schuldner kein
Verbraucher beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweils
geltenden Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
2. Steuersätze:
- Für den Verkauf einzelner Bilder an Privatpersonen i.H.v. z.Zt. 19%,
- Für die Übertragung von Rechten, die sich aus einem Urheberrechtsgesetz ergeben, der ermäßigte Steuersatz i.H.v. z.Zt. 7%.
3. USt-ID: DE 122 118 938 (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, ausschließlich Berlin.
5. Es gilt deutsches Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
H. Datenschutz
Wir verarbeiten
personenbezogene Daten zur Bestellabwicklung und leiten die für diesen
Zweck erforderlichen Daten ggf. an Dienstleister weiter.
Weitere Informationen zum Datenschutz
I. Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz):
Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung Verlust von Colordias, Farbvorlagen, Negativen
a) leichte Beschädigung, die eine weitere Nutzung erlaubt € 150
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiternutzung erlaubt € 250
c) Verlust/Zerstörung
- Original-Dias € 1000
- Dublikat-Dias € 50
- Foto-Abzüge € 510
- Wiederbeschaffbare Fotoabzüge € 50
Stand: April 2012
Ich versichere, dass ich dauerhaft Inhaber des angegebenen
E-Mail-Postfachs bin, hierüber alleine verfügungsberechtigt bin und
dass ich den Zugang für Nachrichten, insbesondere für Bescheide des
Bundesarchivs und für Rechnungen der Bundesbildstelle ausdrücklich eröffne.
Mit Absenden der Registrierung erkenne ich einen Haftungsausschluss des
Bundesarchivs und der Bundesbildstelle für gestohlene bzw. abhanden gekommene Benutzerdaten an.
Das Bundesarchiv und die Bundesbildstelle weisen gemäß § 4 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz
vom 20.12.1990 (neu gefasst durch Bek. v. 14. 1.2003 I 66; geändert
durch § 13 Abs. 1 G v. 5. 9.2005 I 2722) auf die automatisierte
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Webshop hin.